Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-30, I-20 U 222/14

I-20 U 222/14Obergericht30.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 222/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-30

Aktenzeichen: I-20 U 222/14

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1130.I20U222.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19. November 2014 abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage hin wird die Unionsmarke 0… für nichtig erklärt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.