I-20 U 222/14•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-30, I-20 U 222/14
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-11-30, I-20 U 222/14
I-20 U 222/14Obergericht30.11.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-20 U 222/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-11-30
Aktenzeichen: I-20 U 222/14
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1130.I20U222.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 2a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 19. November 2014 abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage hin wird die Unionsmarke 0… für nichtig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweils vollstreckende Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.
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