I-3 Wx 232/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-01, I-3 Wx 232/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-01, I-3 Wx 232/16
I-3 Wx 232/16Obergericht01.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-3 Wx 232/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-01
Aktenzeichen: I-3 Wx 232/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1201.I3WX232.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Verfahren – beider Rechtszüge – ist abzusehen. Die im Verfahren – beider Rechtszüge – entstandenen außergerichtlichen Kosten fallen den Beteiligten zu 3. und 4. je zur Hälfte zur Last.
Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren (insgesamt): 5.000 €
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