VI-U (Kart) 5/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-04, VI-U (Kart) 5/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-04, VI-U (Kart) 5/17
VI-U (Kart) 5/17Obergericht04.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 5/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-04
Aktenzeichen: VI-U (Kart) 5/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1204.VI.U.KART5.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kartellsenat
Tenor
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I. Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Februar 2017 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.
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II. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
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III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leisten.
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IV. Die Revision wird zugelassen.
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V. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren und das Berufungsverfahren auf jeweils 500.000 Euro festgesetzt.
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