Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-04, VI-U (Kart) 5/17

VI-U (Kart) 5/17Obergericht04.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-U (Kart) 5/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-04

Aktenzeichen: VI-U (Kart) 5/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1204.VI.U.KART5.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kartellsenat

Tenor

  • I. Die Berufung des Klägers gegen das am 16. Februar 2017 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln wird zurückgewiesen.

  • II. Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

  • III. Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leisten.

  • IV. Die Revision wird zugelassen.

  • V. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren und das Berufungsverfahren auf jeweils 500.000 Euro festgesetzt.

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