I-1 U 33/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-05, I-1 U 33/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-05, I-1 U 33/17
I-1 U 33/17Obergericht05.12.2017
Regest
Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden gilt nicht für Straßenbahnen. StVO § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 1
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 33/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-05
Aktenzeichen: I-1 U 33/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1205.I1U33.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Leitsätze
Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden gilt nicht für Straßenbahnen.
StVO § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 1
Tenor
uf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 11. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf vom 02. Februar 2017 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 19.050,70 € zzgl. Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.09.2015 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 77 % und die Klägerin zu 23 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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