VI-3 Kart 89/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-06, VI-3 Kart 89/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-06, VI-3 Kart 89/16 (V)
VI-3 Kart 89/16 (V)Obergericht06.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 89/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-06
Aktenzeichen: VI-3 Kart 89/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1206.VI3KART89.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Bundesnetzagentur wird unter Aufhebung ihres Beschlusses vom 06.05.2016, Az.: BK4-15/170_S1-0000759 (U) verpflichtet, den Antrag der Antragstellerin vom 21.09.2015 auf Verlängerung der Frist zur Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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