Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-06, VI-3 Kart 89/16 (V)

VI-3 Kart 89/16 (V)Obergericht06.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 89/16 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-06

Aktenzeichen: VI-3 Kart 89/16 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1206.VI3KART89.16V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Bundesnetzagentur wird unter Aufhebung ihres Beschlusses vom 06.05.2016, Az.: BK4-15/170_S1-0000759 (U) verpflichtet, den Antrag der Antragstellerin vom 21.09.2015 auf Verlängerung der Frist zur Anzeige einer Vereinbarung über ein individuelles Netzentgelt unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.