4 U 119/15•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-12, 4 U 119/15
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-12, 4 U 119/15
4 U 119/15Obergericht12.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 4 U 119/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-12
Aktenzeichen: 4 U 119/15
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1212.4U119.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 5. Juni 2015 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf – Einzelrichter – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das landgerichtliche Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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