Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-13, VII-Verg 19/17

VII-Verg 19/17Obergericht13.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 19/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-13

Aktenzeichen: VII-Verg 19/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1213.VII.VERG19.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 12.04.2017 (VK 1 – 25/17) wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, ausgenommen die im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten der Beigeladenen zu 1. und zu 2., die diese selbst zu tragen haben.

Der Streitwert wird auf 30.000.000,- € festgesetzt.

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