Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-14, 15 U 23/18

15 U 23/18Obergericht14.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 15 U 23/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-14

Aktenzeichen: 15 U 23/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1214.15U23.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.12.2017, Az. 4a O 63/16, abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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