Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-14, 3 Kart 133/17

3 Kart 133/17Obergericht14.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 133/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-14

Aktenzeichen: 3 Kart 133/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1214.3KART133.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Der Antrag der Antragstellerin vom 17.02.2017 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird als unzulässig verworfen.

Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17.02.2017 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.

Der Beschwerdewert wird auf 1000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

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