3 Kart 133/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-14, 3 Kart 133/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-14, 3 Kart 133/17
3 Kart 133/17Obergericht14.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 133/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-14
Aktenzeichen: 3 Kart 133/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1214.3KART133.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Der Antrag der Antragstellerin vom 17.02.2017 auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird als unzulässig verworfen.
Die Beschwerde der Antragstellerin vom 17.02.2017 wird als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Beschwerdewert wird auf 1000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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