Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-19, I-1 U 84/17

I-1 U 84/17Obergericht19.12.2017

Regest

L e i t s a t z: Wer zunächst nur nach links in eine Grundstückszufahrt abbiegt, um von dort auf die Straße zurückzusetzen und dann in entgegen gesetzter Richtung seine Fahrt fortsetzen zu können, wendet nicht. StVO § 9 Abs. 5

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 84/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-19

Aktenzeichen: I-1 U 84/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1219.I1U84.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Leitsätze

L e i t s a t z:

Wer zunächst nur nach links in eine Grundstückszufahrt abbiegt, um von dort auf die Straße zurückzusetzen und dann in entgegen gesetzter Richtung seine Fahrt fortsetzen zu können, wendet nicht.

StVO § 9 Abs. 5

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Wuppertal vom 10. Mai 2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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