I-1 U 84/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-19, I-1 U 84/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-19, I-1 U 84/17
I-1 U 84/17Obergericht19.12.2017
Regest
L e i t s a t z: Wer zunächst nur nach links in eine Grundstückszufahrt abbiegt, um von dort auf die Straße zurückzusetzen und dann in entgegen gesetzter Richtung seine Fahrt fortsetzen zu können, wendet nicht. StVO § 9 Abs. 5
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-1 U 84/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-19
Aktenzeichen: I-1 U 84/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1219.I1U84.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilsenat
Leitsätze
L e i t s a t z:
Wer zunächst nur nach links in eine Grundstückszufahrt abbiegt, um von dort auf die Straße zurückzusetzen und dann in entgegen gesetzter Richtung seine Fahrt fortsetzen zu können, wendet nicht.
StVO § 9 Abs. 5
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Wuppertal vom 10. Mai 2017 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz sowie des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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