III-2 Ws 480/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-19, III-2 Ws 480/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-19, III-2 Ws 480/17
III-2 Ws 480/17Obergericht19.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — III-2 Ws 480/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-19
Aktenzeichen: III-2 Ws 480/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1219.III2WS480.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Der Antrag des Verurteilten, die Vollstreckung des Strafrestes aus dem Urteil des Landgerichts Essen vom 16. März 2015 zur Bewährung auszusetzen, wird abgelehnt.
Der Verurteilte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
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