Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-21, 24 U 207/16

24 U 207/16Obergericht21.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 207/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-12-21

Aktenzeichen: 24 U 207/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1221.24U207.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. November 2016 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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