Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-21, I-15 U 88/16

I-15 U 88/16Obergericht21.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 88/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-21

Aktenzeichen: I-15 U 88/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1221.I15U88.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 13.09.2016 abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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