3 U 29/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-28, 3 U 29/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2017-12-28, 3 U 29/17
3 U 29/17Obergericht28.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 U 29/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-12-28
Aktenzeichen: 3 U 29/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2017:1228.3U29.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 02. Juni 2017 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Duisburg wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das vorliegende und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des von der Beklagten beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des von ihr jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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