3 Kart 125/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-10, 3 Kart 125/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-10, 3 Kart 125/16 (V)
3 Kart 125/16 (V)Obergericht10.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 125/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-10
Aktenzeichen: 3 Kart 125/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0110.3KART125.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 19.08.2016 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 18.07.2016, Az. BK4-14-049, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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