Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-10, 3 Kart 125/16 (V)

3 Kart 125/16 (V)Obergericht10.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 125/16 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-10

Aktenzeichen: 3 Kart 125/16 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0110.3KART125.16V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 19.08.2016 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 18.07.2016, Az. BK4-14-049, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Beschwerdeführerin.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf … EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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