Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-17, Verg 1/17

Verg 1/17Obergericht17.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 1/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-17

Aktenzeichen: Verg 1/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0117.VERG1.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB sowie die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer (Gebühren und Auslagen) und die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Antragsgegnerin. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war notwendig.

Der Streitwert wird auf bis zu … Euro festgesetzt.

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