VII-Verg 39/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-17, VII-Verg 39/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-17, VII-Verg 39/17
VII-Verg 39/17Obergericht17.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 39/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-01-17
Aktenzeichen: VII-Verg 39/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0117.VII.VERG39.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 31.07.2017 (VK 2 – 68/17) werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Hiervon ausgenommen sind die der Beigeladenen im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten, welche die Antragstellerin zu tragen hat.
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