Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-01-18, 20 U 140/16

20 U 140/16Obergericht18.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 20 U 140/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-01-18

Aktenzeichen: 20 U 140/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0118.20U140.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufungen der Beklagten gegen das am 11.10.2016 verkündete Urteil der 14c. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf werden zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges haben die Beklagten zu tragen.

III.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung hinsichtlich der Verurteilung zur Unterlassung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 220.000,- €, die zur Verurteilung zur Auskunft durch Sicherheitsleistung in Höhe von 11.000,- € und die zum Rückruf durch Sicherheitsleistung in Höhe von 5.500,- € abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Beklagten können die Vollstreckung hinsichtlich der Kostenentscheidungen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beitreibbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages leistet.

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