10 W 429/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-01, 10 W 429/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-01, 10 W 429/17
10 W 429/17Obergericht01.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 10 W 429/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-01
Aktenzeichen: 10 W 429/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0201.10W429.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die weitere Beschwerde der Landeskasse werden der Beschluss der 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal vom 18. September 2017 und der Beschluss des Amtsgerichts Solingen – Nachlassgericht – vom 6. Februar 2017 abgeändert.
Die Erinnerung der Kostenschuldnerin gegen den Kostenansatz des Amtsgerichts Solingen vom 16. Dezember 2016 (Bl. I GA) in Verbindung mit der hierzu ergangenen Kostenrechnung vom 19. Dezember 2016 (Kassenzeichen 7…) wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die weitere Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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