I-10 W 414/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-01, I-10 W 414/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-01, I-10 W 414/17
I-10 W 414/17Obergericht01.02.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-10 W 414/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-01
Aktenzeichen: I-10 W 414/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0201.I10W414.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss – Rechtspflegerin – vom 7. August 2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:Der Gegenstandswert gemäß § 33 Abs. 1 RVG für die anwaltliche Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beteiligten zu 5) wird auf 27.899,03 € festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
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