Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-02-22, I-15 U 102/16

I-15 U 102/16Obergericht22.02.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 102/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-02-22

Aktenzeichen: I-15 U 102/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0222.I15U102.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 15.11.2016, Az. 4a O 10/16, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in I. 1c) des Tenors des angefochtenen Urteils hinter den Worten „ausgebildet sind“ die Worte „wobei die Kerbe dichter am Werkzeugende (ohne die Bohrspitze) als am Antriebsende angeordnet ist“ eingefügt werden.

II.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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