Verg 26/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-07, Verg 26/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-07, Verg 26/17
Verg 26/17Obergericht07.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 26/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-07
Aktenzeichen: Verg 26/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0307.VERG26.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Das Verfahren wird ausgesetzt.
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 03.12.2007, S. 1-13) im Anschluss an die Vorlagefragen in den beim Senat anhängigen Verfahren VII-Verg 17/16, 18/16 und VII-Verg 51/60 zusätzlich folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Schließt es Art. 5 Abs. 2 Satz 2 lit. e) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 mit der Verpflichtung, den überwiegenden Teil des öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen, aus, dass der interne Betreiber diesen überwiegenden Teil der Dienste durch eine Gesellschaft erbringen lässt, an der er 2,5 % der Geschäftsanteile hält und die übrigen Gesellschaftsanteile mittelbar oder unmittelbar von anderen zuständigen Behörden gehalten werden?
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