1 WF 50/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-12, 1 WF 50/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-12, 1 WF 50/18
1 WF 50/18Obergericht12.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 WF 50/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-12
Aktenzeichen: 1 WF 50/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0312.1WF50.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Tenor
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I. Die sofortige Beschwerde des Kindesvaters gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Düsseldorf vom 08.01.2018 – in der Fassung des Teilabhilfebeschlusses des Amtsgerichts vom 26.02.2018 – wird auf seine, des Kindesvaters, Kosten zurückgewiesen.
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II. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.
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