Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-14, 3 Kart 16/17 (V)

3 Kart 16/17 (V)Obergericht14.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 16/17 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-14

Aktenzeichen: 3 Kart 16/17 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0314.3KART16.17V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Betroffenen gegen die Veröffentlichung von Daten nach § 31 Abs. 1 ARegV durch die Bundesnetzagentur wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Betroffene.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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