3 Kart 28/17 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-14, 3 Kart 28/17 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-14, 3 Kart 28/17 (V)
3 Kart 28/17 (V)Obergericht14.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 28/17 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-14
Aktenzeichen: 3 Kart 28/17 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0314.3KART28.17V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Betroffenen gegen die Veröffentlichung von Daten nach § 31 Abs. 1 ARegV durch die Bundesnetzagentur wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur trägt die Betroffene.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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