2 U 91/13•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-15, 2 U 91/13
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-15, 2 U 91/13
2 U 91/13Obergericht15.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 91/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-15
Aktenzeichen: 2 U 91/13
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0315.2U91.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 28. November 2013 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens (X ZR 85/14) zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert wird auf 1.826.134,30 € festgesetzt.
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