I - 2 U 24/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-15, I - 2 U 24/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-15, I - 2 U 24/17
I - 2 U 24/17Obergericht15.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I - 2 U 24/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-03-15
Aktenzeichen: I - 2 U 24/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0315.I2U24.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
I.
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 1. Juni 2017 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
II.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
III.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagtenwegen ihrer Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagten zuvorSicherheit in gleicher Höhe leisten.
IV.
Die Revision wird nicht zugelassen.
V.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt, wovon auf jeden Beklagten 1.000.000,00 EUR entfallen.
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