3 Kart 1061/16•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-22, 3 Kart 1061/16
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-22, 3 Kart 1061/16
3 Kart 1061/16Obergericht22.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 1061/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-22
Aktenzeichen: 3 Kart 1061/16
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0322.3KART1061.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 (BK4-16-160) wird aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzulegen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Beschwerdeführerin werden der Bundesnetzagentur auferlegt. Eine weitere Kostenerstattung erfolgt nicht.
Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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