Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-22, 3 Kart 348/16

3 Kart 348/16Obergericht22.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 348/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-22

Aktenzeichen: 3 Kart 348/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0322.3KART348.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 (BK4-16-160) betreffend die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Beschwerdeführerin werden der Bundesnetzagentur auferlegt. Eine weitere Kostenerstattung erfolgt nicht.

Der Beschwerdewert wird auf … Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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