VI-3 Kart 335/16 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-22, VI-3 Kart 335/16 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-22, VI-3 Kart 335/16 (V)
VI-3 Kart 335/16 (V)Obergericht22.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 335/16 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-22
Aktenzeichen: VI-3 Kart 335/16 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0322.VI3KART335.16V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 (BK4-16-161) betreffend die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Beschwerdeführerin werden der Bundesnetzagentur auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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