Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-22, VI-3 Kart 335/16 (V)

VI-3 Kart 335/16 (V)Obergericht22.03.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — VI-3 Kart 335/16 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-03-22

Aktenzeichen: VI-3 Kart 335/16 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0322.VI3KART335.16V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 05.10.2016 (BK4-16-161) betreffend die Eigenkapitalzinssätze für Alt- und Neuanlagen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen für die dritte Regulierungsperiode in der Anreizregulierung wird aufgehoben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen außergerichtlichen Aufwendungen der Beschwerdeführerin werden der Bundesnetzagentur auferlegt.

Der Beschwerdewert wird auf 50.000 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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