VII - Verg 49/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-28, VII - Verg 49/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-03-28, VII - Verg 49/17
VII - Verg 49/17Obergericht28.03.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII - Verg 49/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-03-28
Aktenzeichen: VII - Verg 49/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0328.VII.VERG49.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland in Köln vom 18.10.2017 (VK VOB 25/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat, mit Ausnahme etwaiger Aufwendungen der Beigeladenen, welche diese selbst zu tragen hat, die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis 80.000,- € festgesetzt.
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