I-7 U 76/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-06, I-7 U 76/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-06, I-7 U 76/17
I-7 U 76/17Obergericht06.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-7 U 76/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-04-06
Aktenzeichen: I-7 U 76/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0406.I7U76.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6.4.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf eine Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die vollstreckende Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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