Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-06, IV-2 RBs 59/18

IV-2 RBs 59/18Obergericht06.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 RBs 59/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-06

Aktenzeichen: IV-2 RBs 59/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0406.IV2RBS59.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.

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