IV-2 RBs 59/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-06, IV-2 RBs 59/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-06, IV-2 RBs 59/18
IV-2 RBs 59/18Obergericht06.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — IV-2 RBs 59/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-06
Aktenzeichen: IV-2 RBs 59/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0406.IV2RBS59.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet verworfen.
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