Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-12, I-5 U 50/16

I-5 U 50/16Obergericht12.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-5 U 50/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-12

Aktenzeichen: I-5 U 50/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0412.I5U50.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.03.2016 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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