Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-13, 21 U 39/18

21 U 39/18Obergericht13.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 39/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-13

Aktenzeichen: 21 U 39/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0413.21U39.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Zivilsenat

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Gerichtsgebühren im Falle einer Rücknahme der Berufung von 4,0 auf 2,0 reduzieren.

Die zulässige Berufung hat nach der einstimmigen Überzeugung des Senates offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.

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