21 U 39/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-13, 21 U 39/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-13, 21 U 39/18
21 U 39/18Obergericht13.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 21 U 39/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-13
Aktenzeichen: 21 U 39/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0413.21U39.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Dem Beklagten wird Gelegenheit gegeben, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Gerichtsgebühren im Falle einer Rücknahme der Berufung von 4,0 auf 2,0 reduzieren.
Die zulässige Berufung hat nach der einstimmigen Überzeugung des Senates offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
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