VII-Verg 28/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-18, VII-Verg 28/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-18, VII-Verg 28/17
VII-Verg 28/17Obergericht18.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — VII-Verg 28/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-18
Aktenzeichen: VII-Verg 28/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0418.VII.VERG28.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortigen Beschwerden der Antragstellerin und der Antragsgegnerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Rheinland - Kammer in Köln - vom 29. Mai 2017 (VK VOL 59/16) werden zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin und die Antragsgegnerin je zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin und der Antragsgegnerin werden gegeneinander aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2 werden der Antragstellerin auferlegt.
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