Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-20, 17 U 112/17

17 U 112/17Obergericht20.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 17 U 112/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-04-20

Aktenzeichen: 17 U 112/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0420.17U112.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Krefeld vom 26.07.2017 wird hinsichtlich des Darlehensvertrags Nr. .....50 vom 22.02.2002/06.03.2002 als unzulässig verworfen. Im Übrigen wird sie zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und die angefochtene Entscheidung sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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