3 Kart 21/17 (V)•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-25, 3 Kart 21/17 (V)
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-25, 3 Kart 21/17 (V)
3 Kart 21/17 (V)Obergericht25.04.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 21/17 (V) — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-04-25
Aktenzeichen: 3 Kart 21/17 (V)
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0425.3KART21.17V.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Kartellsenat
Tenor
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 06.02.2017 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.12.2016, Az. BK7-16-050, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur und der Betroffenen zu 1) und 2) trägt die Beschwerdeführerin. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf … EUR festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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