Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-25, 3 Kart 21/17 (V)

3 Kart 21/17 (V)Obergericht25.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 3 Kart 21/17 (V) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-25

Aktenzeichen: 3 Kart 21/17 (V)

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0425.3KART21.17V.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kartellsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 06.02.2017 gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 21.12.2016, Az. BK7-16-050, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur und der Betroffenen zu 1) und 2) trägt die Beschwerdeführerin. Die Beigeladenen tragen ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf … EUR festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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