Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-04-30, 23 U 114/16

23 U 114/16Obergericht30.04.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 23 U 114/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-04-30

Aktenzeichen: 23 U 114/16

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0430.23U114.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 10. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 02.09.2016 wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil des Landgerichts ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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