Verg 3/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-02, Verg 3/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-02, Verg 3/18
Verg 3/18Obergericht02.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 3/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-02
Aktenzeichen: Verg 3/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0502.VERG3.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 20. Dezember 2017 (VK 1 - 32/17 und VK 1 - 41/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB trägt die Antragstellerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 95.000 Euro festgesetzt.
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