Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-03, 2 U 35/17

2 U 35/17Obergericht03.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 35/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-03

Aktenzeichen: 2 U 35/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0503.2U35.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Auf die Berufung wird das am 18. Juli 2017 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

  • II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  • III. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,- € festgesetzt.

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