2 U 35/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-03, 2 U 35/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-03, 2 U 35/17
2 U 35/17Obergericht03.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 2 U 35/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-03
Aktenzeichen: 2 U 35/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0503.2U35.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
- I. Auf die Berufung wird das am 18. Juli 2017 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
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II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
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III. Das Urteil ist für die Beklagte wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 500.000,- € festgesetzt.
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