I-2 U 42/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-03, I-2 U 42/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-03, I-2 U 42/17
I-2 U 42/17Obergericht03.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 42/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-03
Aktenzeichen: I-2 U 42/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0503.I2U42.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen am 10. August 2017 verkündete Urteil der 4b Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Das Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Klägerinnen vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Zwnagsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 1.000.000,- € abwenden, wenn nicht die Klägerinnen vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert wird auf 1.000.000,- € festgesetzt.
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