I-2 U 45/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-03, I-2 U 45/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-03, I-2 U 45/17
I-2 U 45/17Obergericht03.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 45/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-03
Aktenzeichen: I-2 U 45/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0503.I2U45.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
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I. Die Berufung gegen das am 7. September 2017 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.
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II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
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III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 750.000,- € festgesetzt.
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