Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-03, I-2 U 45/17

I-2 U 45/17Obergericht03.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-2 U 45/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-03

Aktenzeichen: I-2 U 45/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0503.I2U45.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

  • I. Die Berufung gegen das am 7. September 2017 verkündete Urteil der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

  • II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

  • III. Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts sind für die Beklagte wegen ihrer Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  • IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

  • V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 750.000,- € festgesetzt.

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