24 U 96/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-08, 24 U 96/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-08, 24 U 96/17
24 U 96/17Obergericht08.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 96/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-08
Aktenzeichen: 24 U 96/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0508.24U96.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.05.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H. von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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