Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-08, 24 U 96/17

24 U 96/17Obergericht08.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 24 U 96/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-08

Aktenzeichen: 24 U 96/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0508.24U96.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 18.05.2017 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf - Einzelrichter – wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H. von 120% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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