Verg 13/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-09, Verg 13/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-09, Verg 13/18
Verg 13/18Obergericht09.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 13/18 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-05-09
Aktenzeichen: Verg 13/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0509.VERG13.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Vergabesenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 01.02.2018 (VK 1 – 39/17) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 173 Abs. 1 Satz 3 GWB hat die Antragstellerin zu tragen.
Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 80.000,- € festgesetzt.
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