Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-15, Verg 58/17

Verg 58/17Obergericht15.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — Verg 58/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-05-15

Aktenzeichen: Verg 58/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0515.VERG58.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Vergabesenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster vom 27. November 2017 (VK 1 – 28/17 – 1) bezüglich Ziff. 3 des Beschlusstenors teilweise aufgehoben.

Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin war nicht notwendig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

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