I-15 U 19/18•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-17, I-15 U 19/18
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-17, I-15 U 19/18
I-15 U 19/18Obergericht17.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 19/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-17
Aktenzeichen: I-15 U 19/18
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0517.I15U19.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg vom 30.01.2018, Az. 1 O 354/17, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Verfügungsbeklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt,
im Geschäftsverkehr Patienten zu befördern, die mit MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) oder anderen Infektionskrankheiten mit multiresistenten Keimen besiedelt oder infiziert sind.
Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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