Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-17, I-15 U 19/18

I-15 U 19/18Obergericht17.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — I-15 U 19/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-17

Aktenzeichen: I-15 U 19/18

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0517.I15U19.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Verfügungsklägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Duisburg vom 30.01.2018, Az. 1 O 354/17, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Der Verfügungsbeklagten wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000,- Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, untersagt,

im Geschäftsverkehr Patienten zu befördern, die mit MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) oder anderen Infektionskrankheiten mit multiresistenten Keimen besiedelt oder infiziert sind.

Die Verfügungsbeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

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