18 U 37/17•Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-23, 18 U 37/17
Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-23, 18 U 37/17
18 U 37/17Obergericht23.05.2018
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Düsseldorf — 18 U 37/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-23
Aktenzeichen: 18 U 37/17
ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0523.18U37.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das am 02.02.2017 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (Az. 36 O 47/16) werden zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin den am 23. Mai 2018 geltenden Gegenwert von 266 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds in EURO nebst 5 % Zinsen hierauf seit dem 08.06.2016 zu zahlen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 97% und die Beklagte 3%.
Dieses und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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