Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-05-25, 7 U 134/17

7 U 134/17Obergericht25.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 7 U 134/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-25

Aktenzeichen: 7 U 134/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0525.7U134.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Mönchengladbach – 7 O 28/16 – vom 12.05.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

Dieses Urteil ist wie das angefochtene Urteil vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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