Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018-06-05, 1 U 127/17

1 U 127/17Obergericht05.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Düsseldorf — 1 U 127/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-05

Aktenzeichen: 1 U 127/17

ECLI: ECLI:DE:OLGD:2018:0605.1U127.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. August 2017 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer – Einzelrichterin – des Landgerichts Duisburg unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.657,18 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2015 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von einer Forderung ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 281,30 € freizustellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Von den im ersten Rechtszug angefallenen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 60 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 40 %.

Von den im Berufungsrechtszug angefallenen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 20 %.

Das Berufungsurteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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